Damit eine korrekte Registrierung der EETS-Mautbox bei den jeweiligen Mautbetreibern erfolgen kann, benötigen wir u.a. folgende Dokumente in der entsprechenden Formatierung:


  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Typen- oder Leistungsschild des jeweiligen Fahrzeuges
  • CEMT-Genehmigung
  • Bestellformular


Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zusammen mit dem Typen- oder Leistungsschild und der CEMT-Genehmigung gesendet werden.

 

Auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen u.a. die folgenden Angaben deutlich lesbar sein:


  • P3 = Krafstoffart
  • = Fahrzeugklasse
  • = Erstzulassung des Fahrzeugs
  • E = Fahrgestellnummer
  • L = Achsenanzahl
  • G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse – diese ist immer niedriger als F1/F3/F3 und muss auch im Bestellformular entsprechend ausgefüllt werden)
  • F1/F2 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
  • F3 = Technisch zulässige Gesamtmasse des Gespanns in kg


--> sollte der F3 Nachweis nicht im Fahrzeugschein oder im Fabrikschild zu finden sein, dann kann man diesen Wert wie folgt ausrechnen: 

F2 (zulässiges Gesamtgewicht im zugelassenen Staat) + O1 (zulässiges Höchstgewicht der gebremsten Anhängelast) = F3 (zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns).


Typen- oder Leistungsschild

Das Typen- oder Leistungsschild muss zusammen mit dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I und der CEMT-Genehmigung gesendet werden.
Ein Typenschild, auch Leistungsschild oder manchmal Typschild genannt, ist eine vom Hersteller (oder vom verantwortlichen Importeur) angebrachte Kennzeichnung mit identifizierenden, beschreibenden und klassifizierenden Daten. 

=> Das Fahrzeugtypenschild befindet sich in der Regel im Türrahmen auf der Fahrer- oder Beifahrerseite.


Wichtig: Falls alle klassifizierenden Daten bereits im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden sind, ist es nicht notwendig, das Typen- oder Leistungsschild mitzusenden.

 

CEMT-Genehmigung

Die CEMT-Genehmigung muss zusammen mit dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Typen- oder Leistungsschild gesendet werden.

Bei der CEMT-Genehmigung handelt es sich um ein Kontrolldokument für den Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes. Die CEMT-Genehmigung weist die Euroklasse des Fahrzeugs nach.

 

Die PDF-Datei der CEMT-Genehmigung muss kennzeichenbezogen (ohne Sonderzeichen) wie folgt benannt werden (CEMT Kennzeichen), z.B. CEMT LL110JL


Wichtig: Falls die Euroklasse bereits im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden ist, muss keine CEMT-Genehmigung mitgesendet werden.


Bei EETS-OBU-Bestellungen für mehrere Fahrzeuge in einem Bestellformular müssen die o.g. Dokumente (Fahrzeugschein, Fahrzeugtypenschild und CEMT-Genehmigung) je Fahrzeug in einer PDF-Datei (max. 2 MB) zusammengefügt werden.

 

Dabei ist auf die richtige Reihenfolge der Unterlagen in der PDF-Datei zu achten:


  1. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  2. Fahrzeugtypen- oder Leistungsschild
  3. CEMT-Genehmigung

 

Die PDF-Datei der in der richtigen Reihenfolge zusammengefügten Dokumente - je Fahrzeug - muss kennzeichenbezogen (ohne Sonderzeichen) wie folgt benannt werden (Kennzeichen_inkl_CEMT), z.B. LL110JL_inkl_CEMT.